Rechtsprechung
BGH, 29.09.1977 - III ZR 80/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Entschädigung für den durch Enteignung eintretenden Rechtsverlust nach dem Landbeschaffungsgesetz (LBG) von 1957 - Spürbare Beschränkung des Eigentumsrechts durch die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch - Festsetzung der Hauptentschädigung in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 297
- WM 1977, 1411
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1975 - III ZR 113/73
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 80/74
Zur Bemessung der Entschädigungen (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1975 - III ZR 113/73 = BGHWarn 1975 Nr. 219).Der Ausgangspunkt des Berufungsurteils, daß die Belastung der Grundstücke mit einem Nießbrauch eine Teilenteignung darstelle, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. schon Senatsurteil vom 24. November 1975 - III ZR 113/73 - S. 8 = BGHWarn 1975 Nr. 219).
Für die Bewertung der Einbuße, die der Berechtigte durch den Entzug der Grundstücksnutzung erlitten hat, gelten dieselben Grundsätze, wie sie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. November 1975 a.a.O. für die Besitzeinweisungsentschädigung aufgestellt hat.
Denn wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. November 1975 - III ZR 113/73 - a.a.O. für die Besitzeinweisungsentschädigung ausgeführt hat, werden durch die Einstufung eines Grundstücks als Bauerwartungsland die konkreten Möglichkeiten, die es dem Eigentümer zu seiner Nutzung bietet, nicht vermehrt.
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 80/74
Wie das Berufungsgericht bereits hervorgehoben hat, kann bei der Bemessung aber der Betrag einen Anhalt geben, der im Verkehr für die Einräumung eines Nießbrauchs an den Grundstücken bezahlt würde (Senatsurteil BGHZ 30, 338, 353).
- BGH, 03.06.1982 - III ZR 189/80
Grundabtretung zur bergbaulichen Nutzung als Enteignung - Rechtsnatur der …
Würde eine dieser ausnutzbaren Möglichkeiten nachhaltig einen höheren Erlös erbracht haben als die tatsächliche Nutzung im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Grundstücks, so wäre der Berechnung der Entschädigung dieser höhere Erlös zugrunde zu legen (Senatsurteilevom 24. November 1975 - III ZR 113/73 = WM 1976, 277 undvom 29. September 1977 - III ZR 80/74 = WM 1977, 1411).Dem Verlust des Eigentums kann der Entzug dieser Nutzungsmöglichkeit - mag sie auch zeitlich nicht befristet sein - nicht gleichgesetzt werden (Senatsurteile 24. November 1975 und 29. September 1977 aaO).
- BGH, 26.05.1983 - III ZR 152/82
Berücksichtigung bestimmter Zeitpunkte für die Ermittlung des Wertes eines …
Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (s. dazu Senatsurteil vom 29. September 1977 - III ZR 80/74 - WM 1977, 1411).